Campingplatz Birkensee in Laatzen

Campingplatzordnung

 

1. Der Zutritt zum Campingplatz Birkensee in 30880 Laatzen ist – auch für Besucher – nur nach erfolgter Anmeldung bzw. Entrichtung der entsprechenden Gebühren lt. Gebührenordnung gestattet. Ankommende Camper oder Besucher melden sich beim Platzteam unverzüglich an. Das Platzteam ist nach behördlichen Bestimmungen verpflichtet, die Ausweispapiere eines jeden Campers in Augenschein zu nehmen. Vor dem endgültigen Verlassen des Campingplatzes meldet sich der Campinggast bei der Verwaltung wieder ab. Die Anreise planen Sie bitte ab 15.00 Uhr und die Abreise muss bis 11.30 Uhr erfolgt sein, da sonst eine weitere Übernachtungsgebühr berechnet wird. Der Stellplatz ist sauber zu verlassen.

2. Vor dem Betreten des Platzes sind die schriftlichen Hinweise der Platzverwaltung im Aushangkasten zu beachten. Änderungen der Platzordnung und Informationen werden im Aushangkasten bekannt gegeben. Für die Benutzung des Campingplatzes sind die aus der Gebührenordnung ersichtlichen Gebühren zu entrichten.

3. Mittagsruhe: 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Nachtruhe: 23.00 Uhr bis 7.00 Uhr
Die Ruhezeiten sind unbedingt einzuhalten. In der Zeit dürfen keine KFZ bewegt werden. Belästigungen jeder Art sind zu vermeiden. Die Phonzahl darf Caravanlautstärke nicht überschreiten. Grundsätzlich darf am Sonntag kein ruhestörender Lärm verursacht werden.

4. Tierhaltung ist im Allgemeinen untersagt. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung der Platzverwaltung möglich. Hunde müssen und dürfen auf dem gesamten Campinggelände, inkl. des vorgelagerten Parkplatzes, ohne Ausnahme nur an der Leine geführt werden. Das Halten oder Mitbringen von Kampfhunden ist untersagt.

5. Den Weisungen des Platzpersonals muss Folge geleistet werden.

6. Im Winter besteht nur eingeschränkte Verkehrssicherheit, es wird nur der Hauptweg geräumt, aber kein Salz gestreut. Je nach Witterung und Situation kann der Betrieb des Waschhauses und anderer Anlagen eingeschränkt werden.

7. Alle Einrichtungen und Anlagen sind schonend zu behandeln. Kleinkinder dürfen nur in Begleitung Erwachsener die Sanitärgebäude betreten. Beschädigungen von Gegenständen und Einrichtungen sind sofort der Platzverwaltung zu melden.
Die Spielgeräte des Spielplatzes dürfen nur mit Aufsicht der Eltern und auf eigene Gefahr benutzt werden.

8. Die Müllbeseitigung wird gesondert in einem Anhang zur Platzordnung geregelt und ist unbedingt einzuhalten.Schmutzwasser und Fäkalien sind nur in die dafür vorgesehenen Ausgussbecken – keinesfalls in die Toilettenbecken – zu entleeren. Nicht erlaubt ist die illegale Beseitigung von Schmutzwasser in Wald, Bach und See. Das Reinigen und Reparieren von Motorfahrzeugen ist strengstens untersagt.
Das Abstellen von nicht zugelassenen Fahrzeugen ist nicht erlaubt. Gefährliche Gegenstände und Gefahrenstoffe dürfen nicht auf dem Stellplatz gelagert werden. Das Waschen von Haaren im Waschbecken der Sanitärgebäude ist untersagt.

9. Alle Fahrzeuge und Anhänger unterliegen der StVO mit einer Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h (Schritttempo). Das Befahren des Platzes dient nur dem Zwecke eines einmaligen Be- und Entladens oder Rangierens des Caravans. Nach Beendigung dieser Vorgänge muss das Fahrzeug sofort auf den allg. oder eigenen Parkplatz abgestellt werden. Handlasten sind nicht mit dem KFZ zu transportieren. Der KFZ-Führer hat sich in die Funktion der Schrankenanlagen einweisen zu lassen. KFZ dürfen nicht auf Wegen stehen oder geparkt werden.

10. Das Betreten der Uferbefestigung sowie das Beseitigung der Uferbepflanzung ist nicht gestattet. Bootsstege sind Privateigentum und dürfen nicht betreten werden.

11. Das Betreten des Eises und das Baden im See ist verboten. Jede Zuwiderhandlung erfolgt auf eigene Gefahr.
Das Füttern von Fischen, Enten und Schwänen ist nicht erlaubt. Das Angeln ist verboten.

12. Schaustellern und Landfahrern ist der Zutritt zum Campingplatz nicht gestattet.

13. Wohnwagen und Zelte müssen so aufgebaut und gesichert sein, dass niemand zu Schaden kommt oder fremdes Eigentum beschädigt wird.
Wohnwagen und Zelte müssen einen Abstand zum Nachbarn von 3 Meter haben. Die Platzverwaltung übernimmt keine Haftung für die von Campern verursachten Personen- und Sachschäden.

14. Zufahrten und Wege dürfen niemals versperrt werden. Offene Feuer sind untersagt. Gegrillt werden darf nur mit vorheriger Zustimmung
und größter Sorgfaltspflicht. Brandwarnstufe im Aushang beachten! Für Tagesbesucher ist Grillen verboten.
Das Sprengen von Rasen, Bäumen und Pflanzen mit Leitungswasser ist nicht gestattet. Im Sommer ist sparsam mit Wasser umzugehen. Das Warmwasser der Sanitärräume ist nur zum dortigen Verbrauch bestimmt. Caravane und Zelte sind nur mit Seewasser zu reinigen.

15. Die Feuerwehrzufahrt ist ständig freizuhalten.

16. Jugendliche (bis 18 Jahre) dürfen nur dann auf dem Campingplatz verweilen, wenn deren Aufsicht durch Erwachsene bzw. Erziehungsberechtigte geklärt und übernommen wurde.

17. Verstöße gegen die Platzordnung können zum sofortigen Platzverweis führen! In diesem Fällen wird das Platzpersonal vom Hausrecht Gebrauch machen.